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Seit Ende Mai letzten Jahres ist die DSGVO endgültig wirksam, viele klassische Onlinemarketing-Maßnahmen sind nun nicht legal, oder nur mit Einschränkungen umsetzbar. Mit einem kleinen Trick ist die Methode „Emailadresse im Tausch gegen Goodie“ aber weiterhin möglich – DSGVO-konform!

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